
Kostentragung in der WEG – nur für einzelne Eigentümer?
Gemäß § 16 WEG tragen alle Wohnungseigentümer die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. In seinen beiden Urteilen vom 22.03.2024, Aktenzeichen V ZR 81/23 und V ZR 87/23, hat der BGH entschieden, dass eine davon abweichende Kostenverteilung beschlossen werden kann, indem nur einzelne Wohnungseigentümer mit Kosten belastet werden. Das aber darf nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung […]