
Verbesserte Konditionen für “Jung kauft Alt” und “Wohneigentum für Familien”
Ab dem 23. Oktober 2025 gelten für die Förderprogramme „Jung kauft Alt“ und „Wohneigentum für Familien“ des Bundes deutlich verbesserte Konditionen. Ziel der Anpassungen ist es, jungen Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern und gleichzeitig die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden zu fördern.
Für beide Programme wurde der Endkundenzins auf 1,12 % p. a. bei 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung gesenkt, zuvor lag er bei etwa 1,71 %. Beim Programm „Jung kauft Alt“, das Familien beim Erwerb und der anschließenden Sanierung älterer Häuser unterstützt, wurde die Sanierungspflicht herabgesetzt: Statt eines Effizienzhaus 70 genügt nun das Niveau Effizienzhaus 85 EE, das innerhalb von 4,5 Jahren erreicht werden muss. Damit können auch Gebäude mit Energieausweis-Klassen F bis H gefördert werden, und selbst bei technischen Einschränkungen wird die Förderung nicht automatisch zurückgefordert.
Auch das Programm „Wohneigentum für Familien“ wurde angepasst: Die möglichen Kreditbeträge steigen, insbesondere für Neubauten oder energieeffiziente Erstwohnungen. Mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ können Familien Kredite von bis zu 220.000 Euro beantragen, was Ersparnisse gegenüber klassischen Hausbankfinanzierungen von bis zu rund 40.000 Euro ermöglicht.
Die Änderungen sollen es Familien mit kleinen und mittleren Einkommen erleichtern, den Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen, während gleichzeitig die Sanierung und energetische Aufwertung des Gebäudebestands vorangetrieben wird. Die Programme werden über die Hausbanken beantragt und die verbesserten Konditionen machen insbesondere den Erwerb älterer Häuser mit moderatem Sanierungsaufwand deutlich attraktiver.
🔗 Quellen
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/10/JkA.html
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