
Schnee & Glätte: Was Eigentümer, Vermieter & Mieter wissen müssen
Wenn der Winter Einzug hält, kommt nicht nur Frost, sondern auch Haftungs‑ und Organisationsfragen ins Spiel. Wer bei Schnee und Glätte nicht richtig handelt, kann im Ernstfall teuer haften. Hier sind die wichtigsten Aspekte, auf die Eigentümer, Vermieter und Mieter besonders achten sollten:
1. Verkehrssicherungspflicht: Wer trägt die Verantwortung?
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Die Räum- und Streupflicht liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer oder Vermieter.
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Der Mietvertrag kann regeln, dass Mieter diese Pflichten übernehmen – aber nur, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.
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Eine bloße Erwähnung in der Hausordnung reicht nicht aus, um die Pflicht zu übertragen.
2. Delegation & Kontrolle: Aufgaben an Dritte übertragen
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Vermieter dürfen die Pflicht an Hausmeisterdienste oder gewerbliche Winterdienste abgeben.
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Auch dann bleibt eine Kontrollpflicht. Wird der Dienstleister nicht sorgfältig überwacht und es kommt zu einem Schaden, haftet der Eigentümer trotzdem.
3. Haftung bei Unfällen
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Stürzt jemand wegen Glatteis auf dem Grundstück, kann der Eigentümer zu Schadenersatz und Schmerzensgeld herangezogen werden.
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Selbst bei Beauftragung eines Winterdienstes bleibt die Haftung bestehen, falls nicht richtig geräumt oder gestreut wird.
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Es besteht ein „Anscheinsbeweis“: Wenn jemand fällt, weil nicht gestreut wurde, wird eine Pflichtverletzung vermutet.
4. Spezielle Gefahren: Dachlawinen & Eiszapfen
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Auch Dachflächen können gefährlich werden. Eiszapfen oder Schneemassen sind potenzielle Unfallquellen.
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Sicherheitsmaßnahmen wie Warnschilder oder Schneefanggitter können notwendig sein.
5. Kommunale Regelungen & Satzungen
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Viele Städte schreiben genau vor, wann und wie breit geräumt werden muss.
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Streusalz ist nicht überall erlaubt; oft sind Sand oder Granulat vorgeschrieben.
6. Pflichten bei Mietern
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Mieter müssen zur Räumung verpflichtet sein, wenn dies im Mietvertrag geregelt ist.
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Streumittel müssen bereitgestellt werden oder Ersatz organisiert werden, falls der Mieter verhindert ist.
Praktische Tipps
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Eigentümer/Vermieter: Beauftragen Sie einen Winterdienst, kontrollieren Sie regelmäßig.
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Mieter: Prüfen Sie Ihren Mietvertrag und klären Sie Verantwortlichkeiten.
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Dokumentation: Protokolle, Fotos oder Listen helfen im Schadensfall.
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Sicherheitsmaßnahmen: Gefahren durch Dachlawinen und Eiszapfen nicht unterschätzen.
Fazit
Räum- und Streupflichten sind gesetzlich verankert und können bei Verletzung zu Haftungsrisiken führen. Wer Aufgaben delegiert, muss kontrollieren; wer Mieter einbezieht, braucht klare Vereinbarungen. So schützen Sie sich und andere – und vermeiden teure Rechtsstreitigkeiten.
Quellen
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