
Rechtstipp: Besichtigungsrecht des Vermieters bei Mietwohnung
Grundsätzlich ist dem Vermieter die Besichtigung nicht möglich, da die Wohnung dem Mieter zur ausschließlichen Nutzung überlassen wird. Den Mieter schützt Art. 13 Abs. 1 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung).
Der Mieter muss die Besichtigung aber ausnahmsweise ermöglichen,
- wenn ein konkreter Anlass vorliegt, den der Vermieter mitteilen muss,
- sie zu einer zumutbaren Zeit erfolgt – werktags bis 19 Uhr, wobei Samstage als Werktage gelten – und
- der Vermieter sie rechtzeitig vorher ankündigt.
Weigert sich der Mieter grundlos, kann der Vermieter sein Recht einklagen und der Mieter kann sich ggf. schadensersatzpflichtig machen. Auch sind mietrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung und/oder Kündigung möglich.
Ein konkreter Anlass liegt bspw. vor,
- wenn der Vermieter ihm vom Mieter angezeigte Mängel feststellen und beheben möchte,
- wenn der Vermieter konkrete Anhaltspunkte für einen drohenden Schaden und/oder eine verbotene Tierhaltung hat,
- wenn der Vermieter die Wohnung verkaufen oder nach Mietende weitervermieten möchte,
- wenn der Vermieter eine Mieterhöhung oder Modernisierung vorbereiten möchte – auch durch einen von ihm beauftragten Sachverständigen,
- wenn der Vermieter Messeinrichtungen ablesen möchte.
Eine feste Obergrenze für Dauer oder Häufigkeit der Besichtigung gibt es nicht; beides richtet sich nach dem Einzelfall. Der Vermieter sollte Termine möglichst bündeln und die Belastung für den Mieter gering halten. Verweigern darf der Mieter die Besichtigung, wenn sie spontan und ohne triftigen Grund erfolgen soll, zu unangemessener Zeit stattfinden soll oder unangemessen häufig verlangt wird. Je nach Thema kann sich der Vermieter von anderen Personen (Makler, Handwerker, Miet- oder Kaufinteressenten etc.) begleiten lassen.
Da die vorstehend genannten Punkte nur einen ersten Überblick geben können, sollte der betreffende Einzelfall konkret geprüft werden.
Der Rechtstipp wurde verfasst von Rechtsanwalt Dirk Hilbrecht (Ihr Anwalt für Miet-, Arbeits- und Vertragsrecht), Frankfurter Straße 4, 64521 Groß-Gerau.
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