
Mietpreisbremse bis 2029 verlängert – das sollten Sie jetzt wissen
Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 beschlossen. Diese Regelung ermöglicht es den Bundesländern weiterhin, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. In vielen Regionen – auch in Teilen unseres direkten Einzugsgebiets – gilt daher die Mietpreisbremse. Grundlage hierfür ist die Mieterschutzverordnung vom 18. November 2020 (GVBl. S. 802), die unter anderem für ausgewählte Gebiete in Rheinland-Pfalz und Hessen Anwendung findet – auch in zahlreichen Kommunen des Landkreises Groß-Gerau (GG).
In diesen Gebieten darf bei Neuvermietungen die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Neubauten, die nach dem 1. September 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sind weiterhin von der Mietpreisbremse ausgenommen.
Die Mietpreisbremse war ursprünglich befristet und zuletzt bis Ende 2025 gültig. Mit der jetzt beschlossenen Verlängerung setzt die Bundesregierung das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Während Union, SPD und Grüne der Verlängerung zustimmten, gab es im parlamentarischen Verfahren unterschiedliche Auffassungen über die Wirksamkeit und Folgen der Regelung. Auch in der Expertenanhörung gingen die Meinungen stark auseinander.
Das Bundesjustizministerium hat angekündigt, darüber hinaus neue Regelungen für Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen zu erarbeiten. Ziel ist es, den Mieterschutz in angespannten Wohnungsmärkten weiter auszubauen. Zudem soll die Möglichkeit verbessert werden, Mietverhältnisse trotz Zahlungsrückständen zu erhalten, wenn Mietschulden rechtzeitig vor Abschluss eines Räumungsverfahrens beglichen werden.
Neue Anforderungen für Bundesländer
Künftig müssen Bundesländer bei der erneuten Ausweisung eines angespannten Wohnungsmarkts darlegen, welche Maßnahmen bisher zur Entlastung ergriffen wurden und warum die Mietpreisbremse weiterhin erforderlich ist. Damit sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden, das die Mietpreisbremse 2019 grundsätzlich als verfassungsgemäß eingestuft hatte.
Fazit für die Immobilienwirtschaft
Die Verlängerung bringt für Investoren, Eigentümer und Verwalter vor allem rechtliche Planungssicherheit bis Ende 2029. Gleichzeitig bleiben Neubauten, die ab Ende 2014 fertiggestellt wurden, von der Regelung ausgenommen – diese Ausnahme war zuletzt politisch umstritten, bleibt aber vorerst bestehen.
Fazit für die Immobilieninteressierte
Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 bietet wichtige Planungssicherheit für alle, die Immobilien kaufen oder verkaufen möchten. Informieren Sie sich frühzeitig über die geltenden Regelungen, um Ihre Entscheidungen optimal abzustimmen. Bei Fragen beraten wir Sie gern persönlich.
Quellen:
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/verlaengerung-mietpreisbremse-2350648
- https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/gesetzentwurf-mietpreisbremse-wird-nachgebessert_84342_472902.html
- https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw26-de-mietpreisbremse-1084786
- https://wirtschaft.hessen.de/wohnen-und-bauen/wohnungsrecht/mieterschutzverordnung-vom-18-november-2020-gvbl-s-802
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